Weihnachtsschließzeit der Geschäftsstelle
16. Dezember 2025Kostenloser Kochkurs am Weltkrebstag: „Essen und trinken, was bekommt“
23. Januar 2026Ab 01. Januar 2026 gibt es neue Einkommensgrenzen für die Zuzahlung bei medizinischen Rehabilitationen zu Lasten der Rentenversicherung. Erwachsene, deren monatliche Netto-Einnahmen geringer sind als 1.583,00 Euro, können Sich vollständig von der Zuzahlung befreien lassen. Eine teilweise Befreiung ist bis zu einem Einkommen von 2.373,00 Euro möglich. Die übrigen Korridore entnehmen Sie bitte der folgenden Zuzahlungstabelle:
| Monatliche Nettoeinnahmen in EUR | tägliche Zuzahlung in EUR |
|---|---|
| unter 1.583,00 | keine Zuzahlung |
| ab 1.583,00 | 5,00 |
| ab 1.740,20 | 6,00 |
| ab 1.898,40 | 7,00 |
| ab 2.056,60 | 8,00 |
| ab 2.214,80 | 9,00 |
| ab 2.373,00 | 10,00 |
Berücksichtigt werden jeweils nur die Einnahmen derjenigen Person, aus deren Versicherung die Reha-Leistung bezahlt wird.
Tipp: Wir empfehlen, gleich mit dem Antrag auf eine onkologische Rehabilitation auch die mögliche Befreiung von der Zuzahlung prüfen zu lassen. Zum Antrag.
Ausführliche Informationen zur Zuzahlung bzw. Befreiung finden Sie hier und in unserem aktualisierten Flyer, den Sie ab sofort herunterladen oder als Druckexemplar kostenlos bestellen können.
Zuzahlung/Befreiung – Werte 2026
(PDF, 258 KB)
CA0160 – Antrag auf Zuzahlungsbefreiung
(PDF, 247 KB)
CA0161 – Bescheinigung des Arbeitgebers
(PDF, 293 KB)
CA0162 – Informationen zum Antrag
(PDF, 181 KB)
