Eine stationäre oder ganztägig ambulante onkologische Rehabilitation findet bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Primärbehandlung statt. Bei erheblichen Funktionsstörungen infolge der Krebserkrankung selbst oder deren Therapie sind im Einzelfall innerhalb von zwei Jahren nach der Primärbehandlung weitere Reha-Leistungen möglich. Den Antrag muss die erkrankte Person selbst – zusammen mit einem Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes – bei uns einreichen.

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