Sie möchten für eine Patientin oder einen Patienten eine onkologische Anschlussrehabilitation (AHB) beantragen? Auf dieser Seite haben wir relevante Informationen für Sozialdienste zusammengestellt. So erhalten Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen.

Ich bin Mitarbeiter/in eines Sozialdienstes und frage mich:

  • Wenn die erkrankte Person in der Lage ist, ohne Begleitung und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem PKW (nicht Taxi) in der Reha-Klinik anzureisen, können Sie die Anschlussrehabilitation im Direkteinweisungs-Verfahren – also direkt in der Reha-Einrichtung – beantragen.
  • Ist das nicht der Fall, muss die Beantragung im Büroverfahren über uns erfolgen.
  • Wie beide Verfahren im Detail ablaufen, sehen Sie hier.
Anschlussrehabilitationen schließen unmittelbar an die Primärbehandlung an, d.h. innerhalb von
  • zwei Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus,
  • zwei Wochen nach Ende der Chemotherapie,
  • vier Wochen nach Ende der Strahlentherapie,
  • zehn Wochen nach Ende der Bestrahlung im HNO- (Hals-Nase-Ohren) oder ZMK- (Zahn-Mund-Kiefer) Bereich.
Bitte beachten Sie: Aus Gründen der Terminsicherheit sind unsere Vertrags-Reha-Einrichtungen gehalten, Termine für Anschlussrehabilitationen frühestens vier Wochen vor dem Ende der Primärbehandlung zu vergeben.
  • Die erkrankte Person ist frühmobilisiert, d.h. in der Lage, ohne Hilfe zu essen, sich zu waschen und auf Stationsebene zu bewegen,
  • Sie ist motiviert und in der Lage, aktiv mitzuwirken, d.h. sie bringt die notwendige geistige Aufnahmefähigkeit und psychische Verfassung mit.
  • Zur Einschätzung der Reha-Fähigkeit nutzen wir in Zweifelsfällen den Barthel-Index. Demnach muss die Person mindestens 70 von 100 Punkten erreichen.
  • Für eine ambulante Rehabilitation muss die erkrankte Person in guter körperlicher Verfassung sein, da sie von Montag bis Freitag morgens zur Reha-Einrichtung und nachmittags nach Hause pendeln muss.
  • Es kommen nur wohnortnahe Reha-Einrichtungen infrage: Die einfache Fahrt soll 45 Minuten nicht übersteigen. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Auto zurückzulegen.
  • Die Reha-Einrichtung muss für die jeweilige onkologische Indikation geeignet sein und unsere Qualitäts-Anforderungen erfüllen. Eine Übersicht der Kliniken, mit denen wir auf vertraglicher Basis zusammenarbeiten und folglich belegen, finden Sie hier.
  • Neben der Krebserkrankung berücksichtigen wir bei der Wahl der Reha-Einrichtung eventuelle zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen, um für die erkrankte Person den optimalen Rehabilitationserfolg zu gewährleisten. Im Übrigen sind wir verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
  • Ihre Patientin oder Ihr Patient kann im Antragsformular Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung nennen. Sofern medizinische oder sonstige Gründe nicht dagegen sprechen, kommen wir diesen Wünschen gern nach.
  • Sowohl im Direkteinweisungs- als auch im Büroverfahren wird die Anschlussrehabilitation mit der Zustimmungserklärung und dem Befundbericht beantragt.
  • Während Sie der erkrankten Person dabei helfen können, die Zustimmungserklärung selbst auszufüllen, ist der Befundbericht (zusammen mit der Honorar-Abrechnung) einer Ärztin oder einem Arzt vorzulegen. Hier sind präzise Angaben zu der Krebserkrankung sowie zu Nebenerkrankungen und/oder Behinderungen zu machen.
  • Beide Formulare schicken oder faxen Sie im Direkteinweisungs-Verfahren binnen drei Tagen nach Terminanfrage an die Reha-Einrichtung und im Büroverfahren an uns.
  • Zum Download der Zustimmungserklärung und des Befundberichts gelangen Sie hier.

Unser Tipp: Der Faktor Zeit spielt bei Anschlussrehabilitationen (AHB) eine große Rolle. Die zügige Bearbeitung der Anträge wird uns jedoch erschwert, wenn die Angaben in den Antragsformularen nicht vollständig sind. In diesen Fällen müssen wir die Informationen selbst einholen, was zu unnötigen Verzögerungen führt. Achten Sie daher bitte insbesondere bei Befundberichten darauf, dass das voraussichtliche Ende der Primärbehandlung (Krankenhausaufenthalt, Chemotherapie, Bestrahlung) korrekt eingetragen ist. Auch die Nennung der Krankenkasse der bzw. des Versicherten im Befundbericht ist zwingend notwendig
  • Für die Erstellung der Befundberichte, die ab 15. Februar 2023 gefertigt werden, zahlen wir ein Honorar von 30,41 Euro (bis 14. Februar 2023 werden Befundberichte mit 29,61 Euro vergütet).
  • Benutzen Sie zur Abrechnung bitte dieses Formular (Liquidation, S. 7).
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