Sie sind an Krebs erkrankt und möchten eine Reha-Leistung in Anspruch nehmen? Auf dieser Seite haben wir relevante Informationen für Versicherte zusammengestellt. So erhalten Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen.

Ich bin an Krebs erkrankt und frage mich:

Bei der Anschlussrehabilitation (AHB) und der onkologischen Rehabilitation handelt es sich um identische Leistungen, die meist drei Wochen dauern. Beide können stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden. Sie unterscheiden sich lediglich in folgenden Punkten:
  • Während die Anschlussrehabilitation unmittelbar an die Primärbehandlung anschließt, bewilligen wir onkologische Rehabilitationen in der Regel bis zum Ablauf eines Jahres nach der Primärbehandlung. Wann ein unmittelbarer Anschluss vorliegt, lesen Sie hier.
  • Die Anschlussrehabilitation beantragt das Krankenhaus, die onkologische Praxis oder das Strahleninstitut für Sie. Den Antrag für die onkologische Rehabilitation reichen Sie selbst ein. Details zu den Antragsverfahren lesen Sie hier.
  • Bei Leistungen zu Lasten der Rentenversicherung müssen Sie für stationäre onkologische Rehabilitationen Zuzahlungen für höchstens 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres leisten. Bei einer stationären Anschlussrehabilitation müssen Sie längstens für 14 Tage zuzahlen. Ob Sie von Zuzahlungen betroffen sind und wie Sie sich unter Umständen davon befreien lassen können, lesen Sie hier.
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  • Für eine ambulante Leistung – als Anschluss- oder onkologische Rehabilitation – müssen Sie in guter körperlicher Verfassung sein, da sie von Montag bis Freitag morgens zur Reha-Einrichtung und nachmittags nach Hause pendeln müssen.
  • Es kommen nur wohnortnahe Reha-Einrichtungen infrage: Die einfache Fahrt soll 45 Minuten nicht übersteigen. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Auto zurückzulegen.
  • Übrigens sind ambulante Rehabilitationen zu Lasten der Rentenversicherung zuzahlungsfrei.
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  • Bei Anschlussrehabilitationen, die direkt in der Reha-Einrichtung beantragt werden, wählt das Krankenhaus, die onkologische Praxis oder das Strahleninstitut eine geeignete Klinik aus. In allen anderen Fällen treffen wir diese Entscheidung nach medizinischen Gesichtspunkten.
  • Sie können im Antragsformular Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung nennen. Sofern medizinische oder sonstige Gründe nicht dagegen sprechen, kommen wir Ihren Wüschen gern nach. Für den anderen Fall empfehlen wir, möglichst mehrere Wunschkliniken anzugeben.
  • Wir stellen Ihnen die Reha-Einrichtungen mit onkologischem Schwerpunkt vor, mit denen wir zusammenarbeiten. Sie erfahren Details zur Lage, zur Bettenzahl, zu den Spezialgebieten und zum Angebotsspektrum (u.a. Aufnahme von Kindern, Fahrdienst). Die einzelnen Klinik-Porträts finden Sie in unserer Broschüre Krebsnachsorge und hier.
  • Darüber hinaus existieren im Bundesgebiet weitere Einrichtungen, die onkologische Rehabilitationen durchführen, deren Belegung nur unter weiteren Voraussetzungen möglich ist. Für nähere Informationen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
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Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn
  • Sie bisher den Haushalt allein oder mit einer anderen Person geführt haben;
  • Sie selbst wegen der Teilnahme an der Rehabilitation den Haushalt nicht weiterführen können;
  • eine andere im Haushalt lebende Person dies auch nicht übernehmen kann;
  • im Haushalt ein Kind lebt, das zu Beginn der Rehabilitation unter zwölf Jahre ist oder eine Behinderung hat und dadurch auf Hilfe angewiesen ist.
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  • Wenn die Voraussetzungen für die Haushaltshilfe erfüllt sind, können Sie Ihre sonst zuhause unversorgten Kinder unter Umständen mitnehmen. Dies kann nur mit dem Antrag auf Haushaltshilfe und nach vorheriger Absprache geschehen. Welche Reha-Einrichtungen Kinder aufnehmen, können Sie in den einzelnen Klinik-Porträts hier nachschauen.
  • Haben Ihre Kinder das 12., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet? Dann können wir Kinderbetreuungskosten übernehmen, sofern sie wegen der Teilnahme an der Rehabilitation unvermeidbar entstehen. Dafür gilt ein Höchstbetrag von 180 Euro je Kind und Monat (im Jahr 2023.)
  • Ansonsten erstatten wir Kosten dafür, dass Ihre Kinder während der Rehabilitation in anderen Haushalten, zum Beispiel bei Verwandten oder Bekannten, unterkommen.
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Die familienorientierte Rehabilitation kommt bei Erkrankungen von Kindern infrage. In diesen Fällen begleiten Mutter und/oder Vater und eventuell Geschwister das krebskranke Kind in die Reha-Einrichtung.

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Sofern es die medizinische Situation erfordert, stimmen wir in Einzelfällen einer Begleitperson zu und übernehmen die zusätzlichen Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Rehabilitation mit uns in Verbindung setzen und die Begleitperson beantragen. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.

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Wir übernehmen die Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohnort und der Reha-Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Privatfahrzeug oder dem Fahrdienst der Reha-Einrichtung. Diese fordert die Reisenden rechtzeitig vor Anreise auf, Angaben zum Verkehrsmittel ihrer Wahl zu machen.

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Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und soll Sie während der Rehabilitation wirtschaftlich absichern. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn ihr Arbeitsentgelt oder -einkommen wegen der Teilnahme an der Rehabilitation entfällt und sie zuvor Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen verpflichtet.

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Je nachdem, ob die Reha-Leistung zu Lasten einer Kranken- oder Rentenversicherung durchgeführt wird, gelten für die Befreiung unterschiedliche Regeln. Schauen Sie hierzu auch in unseren Flyer Zuzahlung/Befreiung – Werte 2023.

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  • Alle für Sie relevanten Formulare haben wir in den Formularpaketen für Versicherte zusammengestellt. Zum Download klicken Sie hier.
  • Alternativ finden Sie die Formulare sortiert nach Thema hier.
Grauhaarige Patientin während einer chiropraktischen Anwendung

Informationen und Formulare zum Download