Was ist zu beachten, wenn eine onkologische Rehabilitation nicht vom Krankenhaus eingeleitet wurde, von Ihnen aber für sinnvoll gehalten und von Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten auch gewünscht wird? Auf dieser Seite haben wir relevante Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zusammengestellt. So erhalten Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen.

Ich bin Ärztin oder Arzt und frage mich:

Wenn die Fristen für eine Anschlussrehabilitation abgelaufen sind, kann Ihre Patientin oder Ihr Patient selbst einen Antrag auf eine onkologische Rehabilitation stellen, den Sie durch entsprechende Hinweise im Befundbericht unterstützen können.
  • Die Primärbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) muss abgeschlossen sein.
  • Die Leistung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Primärbehandlung beantragt werden.
  • Bei erheblichen Funktionsstörungen infolge der Krebserkrankung selbst oder deren Therapie sind im Einzelfall innerhalb von zwei Jahren nach der Primärbehandlung weitere Reha-Leistungen möglich.
  • Es wurde ein bösartiger Tumor diagnostiziert.
  • Ihre Patientin oder Ihr Patient ist nach der Tumortherapie beeinträchtigt:
    • im Alltag, Berufs- und Gesellschaftsleben durch Einschränkungen von körperlichen, kognitiven und emotionalen Funktionen
    • in der Kommunikation, z.B. nach Operation bei HNO-Tumoren oder Laryngektomie
    • in der Mobilität, z.B. durch Schwäche, Einschränkung der kardiopulmonalen Leistungsfähigkeit oder Fatigue-Syndrom in den sozialen Beziehungen, z.B. Ehe bzw. Partnerschaft oder Familie
  • Als weitere Kriterien kommen infrage:
    • begleitende psychosoziale und depressive Störungen, Anpassungsstörungen und Ängste
    • Unterstützungsbedarf im Hinblick auf die Krankheitsbewältigung
    • Schulungsbedarf, z.B. bei prothetischer Versorgung oder künstlichem Darmausgang, sowie Informationsbedürfnis über Krankheit, Behandlung, Umgang mit Schmerzen, Selbsthilfe und das Leben mit der Diagnose „Krebs“
  • Die körperlichen, psychischen, sozialen oder beruflichen Einschränkungen, die durch die Erkrankung entstanden sind, müssen durch die Rehabilitation positiv zu beeinflussen sein.
  • Die erkrankte Person ist frühmobilisiert, d.h. in der Lage, ohne Hilfe zu essen, sich zu waschen und auf Stationsebene zu bewegen,
  • Sie ist motiviert und in der Lage, aktiv mitzuwirken, d.h. sie bringt die notwendige geistige Aufnahmefähigkeit und psychische Verfassung mit.
  • Zur Einschätzung der Reha-Fähigkeit nutzen wir in Zweifelsfällen den Barthel-Index. Demnach muss die Person mindestens 70 von 100 Punkten erreichen.
  • Für eine ambulante Rehabilitation muss die erkrankte Person in guter körperlicher Verfassung sein, da sie von Montag bis Freitag morgens zur Reha-Einrichtung und nachmittags nach Hause pendeln muss.
  • Es kommen nur wohnortnahe Reha-Einrichtungen infrage: Die einfache Fahrt soll 45 Minuten nicht übersteigen. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Auto zurückzulegen.
  • Die Reha-Einrichtung muss für die jeweilige onkologische Indikation geeignet sein und unsere Qualitäts-Anforderungen erfüllen. Eine Übersicht der Kliniken, mit denen wir auf vertraglicher Basis zusammenarbeiten und folglich belegen, finden Sie hier.
  • Neben der Krebserkrankung berücksichtigen wir bei der Wahl der Reha-Einrichtung eventuelle zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen, um für die erkrankte Person den optimalen Rehabilitationserfolg zu gewährleisten. Im Übrigen sind wir verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
  • Ihre Patientin oder Ihr Patient kann im Antragsformular Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung nennen. Sofern medizinische oder sonstige Gründe nicht dagegen sprechen, kommen wir diesen Wünschen gern nach.
  • Eine onkologische Reha-Leistung kann nur mit Ihrer Unterstützung beantragt werden.
  • Während Ihr Patient oder Ihre Patientin das Antragsformular selbst ausfüllt, müssen Sie präzise Angaben zu der Krebserkrankung sowie zu Nebenerkrankungen und/oder Behinderungen im Befundbericht machen.
  • Vergessen Sie bitte nicht, den Befundbericht zu unterschreiben und mit Ihrem Stempel zu versehen.
  • Anschließend sendet die antragstellende Person beide ausgefüllten Formulare zusammen an uns.
  • Zum Download des Befundberichts gelangen Sie hier.
  • Für die Erstellung eines Befundberichts erhalten Sie 30,41 Euro.
  • Benutzen Sie zur Abrechnung bitte dieses Formular (Liquidation, S. 7).
Arzt im Krankenhausflur

Informationen und Formulare zum Download