Anschlussrehabilitationen (AHB) sind stationäre oder ganztägig ambulante Reha-Leistungen, die unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt oder der Primärbehandlung beginnen. Eine Anschlussrehabilitation kann das Krankenhaus, die onkologische Praxis oder das Strahleninstitut für die erkrankte Person direkt in der Reha-Einrichtung beantragen. Voraussetzung für dieses Direkteinweisungs-Verfahren ist, dass die Person nach der Einschätzung des Krankenhauses, der onkologischen Praxis oder des Strahlentinstituts die Fahrt zur Reha-Einrichtung ohne Begleitung und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem PKW (nicht Taxi) durchführen kann. Ist das nicht der Fall, muss die Beantragung im Büroverfahren über uns erfolgen.

Schritte im Direkteinweisungs-Verfahren

  • bestätigt Mitgliedschaft der erkrankten Person in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • wählt gemeinsam mit der Person eine geeignete Reha-Einrichtung aus
  • füllt die Zustimmungserklärung mit der Person aus
  • füllt den Befundbericht CA 5 AHB aus
  • fragt in der Reha-Einrichtung nach einem fristgerechten Aufnahmetermin
  • schickt oder faxt der Reha-Einrichtung binnen drei Tagen nach Terminanfrage den Befundbericht und die Zustimmungserklärung
  • prüft durch den leitenden Arzt die medizinischen sowie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rehabilitation
  • bestätigt dem Krankenhaus, der onkologischen Praxis oder dem Strahleninstitut den Aufnahmetermin
  • lädt die Person zur Durchführung der Rehabilitation ein
  • nimmt die erkrankte Person auf
  • schickt oder faxt uns eine Aufnahmemitteilung
  • stellen die Voraussetzungen für eine Rehabilitation fest
  • erteilen den Bewilligungsbescheid über die Anschlussrehabilitation

Schritte im Büroverfahren

  • bestätigt Mitgliedschaft der erkrankten Person in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • füllt die Zustimmungserklärung mit der Person aus
  • füllt den Befundbericht CA 5 AHB aus
  • schlägt, sofern von der Person gewünscht, eine Reha-Einrichtung vor
  • prüfen die medizinischen sowie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rehabilitation
  • wählen eine geeignete Reha-Einrichtung aus
  • vereinbaren den Aufnahmetermin mit der Reha-Einrichtung und übersenden dieser den Befundbericht
  • informiert die erkrankte Person über den Aufnahmetermin
  • nimmt die Person auf
  • übermittelt uns die Aufnahmemitteilung
  • erledigen alle weiteren Arbeiten
  • erteilen den Bewilligungsbescheid über die Anschlussrehabilitation

Unser Tipp: Der Faktor Zeit spielt bei Anschlussrehabilitationen eine große Rolle. Die zügige Bearbeitung der Anträge wird uns jedoch erschwert, wenn die Angaben in den Antragsformularen nicht vollständig sind. In diesen Fällen müssen wir die Informationen selbst einholen, was zu unnötigen Verzögerungen führt.

Achten Sie daher bitte insbesondere bei Befundberichten darauf, dass das voraussichtliche Ende der Primärbehandlung (Krankenhausaufenthalt, Chemotherapie, Bestrahlung) korrekt eingetragen ist. Auch die Nennung der Krankenkasse der bzw. des Versicherten im Befundbericht ist zwingend notwendig

Mann steht an einem Tresen und unterschreibt ein Formular

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