#2 Ist die AHB eine Reha?
5. Juli 2023Beschreibung:
Wir bieten Informationen für Krebspatient*innen und alle, die mehr über die Reha erfahren wollen. Dabei greifen wir häufig gefragte Themen auf: von A wie Antrag bis Z wie Zuzahlung.Als Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung, oder kurz: ARGE Krebs, entscheiden wir über Anträge auf onkologische Rehabilitation und organisieren deren Durchführung für alle gesetzlich Versicherten in NRW. Seit unserer Gründung 1956 haben wir viele Fragen beantwortet.
Unsere praktischen Tipps gibt es hier zum Hören - und zum Nachlesen auf unserer Website argekrebsnw.de
Impressum
Folge #1:
In diesem Podcast sprechen wir über die Reha nach Krebs. So weit, so klar. Oder doch nicht? Um Missverständnissen von vornherein vorzubeugen, erklären wir in der Pilotfolge, wofür „Reha“ eigentlich steht. Welche Leistung verbirgt sich dahinter? Für welche Krebspatient*innen kommt sie infrage? Auf diesem Wissens-Fundament wollen wir aufbauen und das Thema in den kommenden Folgen vertiefen.
Gewinnen Sie einen Coffee-to-go-Becher, indem Sie folgende Fragen richtig beantworten:
1. Wann sollte der Antrag auf onkologische Reha bei der ARGE Krebs eingehen, damit Sie die Frist einhalten und Ihr Anspruch nicht erlischt?
2. Wann kann eine weitere Reha oder Wiederholungsmaßnahme sinnvoll sein?
3. Wie unterscheidet sich das Behandlungskonzept in der Anschluss-Reha von dem Behandlungskonzept in der „normalen“ onkologischen Reha?
Die Antworten schicken Sie an mail@argekrebsnw.de. Und denken Sie daran, Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Post-Adresse anzugeben. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen (PDF, 144 KB)
Ernährungs-Tipp: Nehmen Sie ausreichend Eiweiß zu sich!
Während bzw. nach der Krebstherapie berechnen Sie Ihren Tagesbedarf an Eiweiß folgendermaßen: (Körpergröße in cm – 100) x 1,2-1,5 g.
Beispiel: (172 cm – 100) x 1,2 g = 72 cm x 1,2 g = 86,4 g.
Um das Rezept für den „Bunten Thunfischsalat“ herunterzuladen, klicken Sie hier (PDF, 118 KB).
Gewinnspiel-Auflösung
Die richtigen Antworten lauten:
zu 1: Vor Ablauf eines Jahres nach der Akutbehandlung.
zu 2: Wenn Betroffene an Spätfolgen leiden oder langwierige Funktionsstörungen haben.
zu 3: Gar nicht.