Anschlussrehabilitationen (AHB) sind stationäre oder ganztägig ambulante Reha-Leistungen, die unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt oder der Primärbehandlung beginnen. Eine Anschlussrehabilitation kann das Krankenhaus, die onkologische Praxis oder das Strahleninstitut für die erkrankte Person direkt in der Reha-Einrichtung beantragen. Voraussetzung für dieses Direkteinweisungs-Verfahren ist, dass die Person nach der Einschätzung des Krankenhauses, der onkologischen Praxis oder des Strahleninstituts die Fahrt zur Reha-Einrichtung ohne Begleitung und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem PKW (nicht Taxi) durchführen kann. Ist das nicht der Fall, muss die Beantragung im Büroverfahren über uns erfolgen.
Unser Tipp: Der Faktor Zeit spielt bei Anschlussrehabilitationen eine große Rolle. Die zügige Bearbeitung der Anträge wird uns jedoch erschwert, wenn die Angaben in den Antragsformularen nicht vollständig sind. In diesen Fällen müssen wir die Informationen selbst einholen, was zu unnötigen Verzögerungen führt.
Achten Sie daher bitte insbesondere bei Befundberichten darauf, dass das voraussichtliche Ende der Primärbehandlung (Krankenhausaufenthalt, Chemotherapie, Bestrahlung) korrekt eingetragen ist. Auch die Nennung der Krankenkasse der bzw. des Versicherten im Befundbericht ist zwingend notwendig

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