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Zuzahlung
Die Patienten müssen zur Reha-Maßnahme eine Zuzahlung leisten.
Diese beträgt nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen:
Bei Reha-Leistungen zu Lasten der Rentenversicherung
für die Anschlussrehabilitationen:
- stationär 10 Euro x 14 Tage
Eine bereits im Krankenhaus geleistete Zuzahlung wird dabei angerechnet. - ambulant keine Zuzahlung
für die Rehabilitation nach Ablauf der Fristen für eine Anschluss-Reha:
- stationär 10 Euro je Tag der Maßnahme
(maximal 42 Tage im Kalenderjahr) - ambulant keine Zuzahlung
Bei Reha-Leistungen zu Lasten der Krankenversicherung
für die Anschlussrehabilitation
- stationär und ambulant 10 Euro x 28 Tage
Eine bereits im Krankenhaus geleistete Zuzahlung wird dabei angerechnet.
für die Rehabilitation nach Ablauf der Fristen
für eine Anschluss-Reha:
- stationär und ambulant 10 Euro je Tag der Maßnahme
Hierzu gibt es Befreiungsmöglichkeiten, die in unserem Merkblatt über Leistungen zur onkologischen Reha bei Krebserkrankungen und unserem Faltblatt ‚Zuzahlung und Befreiung – Werte 2019’ ausgeführt werden.
Damit wir Sie über Ihre persönliche Befreiungsmöglichkeit beraten können, benötigen wir einige persönliche Daten von Ihnen.
Rufen Sie uns an!
- Merkblatt über Leistungen zur onkologischen Reha bei Krebserkrankungen (PDF-Dokument, 317 KB)
- Faltblatt „Zuzahlung und Befreiung – Werte 2019“
(PDF-Dokument, 120 KB) - Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung CA1
(PDF-Dokument, 532 KB)
Unsere Formulare sind im pdf-Format gespeichert.
Um diese zu öffnen, benötigen Sie den Acrobat Reader, welcher unter:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
kostenlos heruntergeladen werden kann.