Inhalt
Rechtsform
Die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne von § 94 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).
Nach dieser Vorschrift können Leistungsträger und ihre Verbände unter anderem zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter Arbeitsgemeinschaften bilden.
Die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung steht unter staatlicher Aufsicht, näher benannt im Impressum.
Rechtsform ist seit Gründung im Jahre 1956 die des nichtrechtsfähigen Vereins (§ 54 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Gemäß Bescheid des Finanzamtes Bochum vom 20.6.1984 darf die Arbeitsgemeinschaft für Spenden steuerbegünstigende Bescheinigungen ausstellen.