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Ab dem 01.01.2019 betreut die Arge Krebs NW ausschließlich Versicherte mit Wohnsitz im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung bietet ab diesem Zeitpunkt also für diejenigen Versicherten ihrer neun Mitgliedsorganisationen Leistungen zur onkologischen Rehabilitation an, die ihren Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Die Zuständigkeit für die Durchführung von Leistungen richtet sich gemäß § 1 Abs. 4 der Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft. Die ab dem 01.01.2019 geltende Satzung ist hier bereits einzusehen.
Neuerungen ergeben sich folglich im Hinblick auf:
- die Fälle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, bei denen die Arge Krebs NW ebenfalls ausschließlich für die Versicherten mit Wohnsitz im Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist.
- die Fälle des § 40 Abs. 2 SGB V, bei denen die Arge Krebs NW im Auftrag der Krankenkasse nur Mitglieder innerhalb Nordrhein-Westfalens betreut.