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Voraussetzungen

Um über die Arge Krebs NW eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach Krebs zu erhalten, müssen die Patienten

  • bei einem unserer Mitglieder versichert sein
  • oder gegenüber einem dieser Mitglieder Ansprüche erworben haben.

Die Patienten müssen zudem in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Ausnahmen gelten für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – hier gilt Wohnsitz in den ‚alten Bundesländern’.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind abschließend in den Richtlinien festgelegt.

Nicht zuständig sind wir für Patienten, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen stehen oder Versorgungsbezüge aus einem solchen Beschäftigungsverhältnis erhalten.

Die persönlichen Voraussetzungen sind:

Die Diagnose Krebs muss gesichert sein.
Bei Präkanzerosen und dem Ca. in situ wird eine Leistungsgewährung im Einzelfall geklärt.

Operative Eingriffe und/oder eine Strahlenbehandlung müssen abgeschlossen sein.
Schwer belastende Chemotherapien sollten ebenfalls abgeschlossen sein.

Die Patienten müssen ausreichend belastbar sein, damit sie aktiv an ihrer Rehabilitation mitwirken können.
Sie sollen in der Regel allein reisefähig sein.

Weitere Informationen enthalten:

Unsere Formulare sind im pdf-Format gespeichert.
Um diese zu öffnen, benötigen Sie den Acrobat Reader, welcher unter:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
kostenlos heruntergeladen werden kann.

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