Nachsorgemaßnahmen

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Antragsverfahren bei Nachsorgemaßnahmen:

VERFAHRENSABLAUF

Beantragung und Durchführung ambulanter/stationärer Rehabilitationsmaßnahmen

Schritt 1: Behandelnder Arzt (Krankenhaus oder Praxis)

Schritt 2: Patient

  • - füllt das Antragsformular CA1 aus
    (Vordruck auch erhältlich bei Arbeitsgemeinschaft oder Krankenkasse)

Schritt 3: Patient

Schritt 4: Arbeitsgemeinschaft

  • - prüft versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen
    - wählt Reha-Klinik aus
  • - benachrichtigt Patient und Reha-Einrichtung über die Bewilligung

Schritt 6: Reha-Einrichtung

  • - lädt den Patienten ein zur Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme


Sie erreichen die Ansprechpartner der Arbeitsgemeinschaft unter
folgenden Telefonnummern:

Für Geburtsdaten vom 1. bis 16. eines Monats:
0234 8902 431 | Fax: 0234 8902 439

Für Geburtsdaten vom 17. bis 31. eines Monats:
0234 8902 441 | Fax: 0234 8902 449

 

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