Inhalt
Antragsverfahren bei Nachsorgemaßnahmen:
VERFAHRENSABLAUF
Beantragung und Durchführung ambulanter/stationärer Rehabilitationsmaßnahmen
Schritt 1: Behandelnder Arzt (Krankenhaus oder Praxis)
- - schlägt Durchführung einer Rehabilitation vor
- - füllt den Ärztlichen Befundbericht CA 5 aus

Schritt 2: Patient
- - füllt das Antragsformular CA1 aus
(Vordruck auch erhältlich bei Arbeitsgemeinschaft oder Krankenkasse)

Schritt 3: Patient
- - sendet den Ärztlichen Befundbericht CA 5 und das Antragsformular CA 1 an die:
Arge Krebs NW | Postfach 10 01 04 | 44701 Bochum
(Telefon 0234 89020)

Schritt 4: Arbeitsgemeinschaft
- - prüft versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen
- wählt Reha-Klinik aus - - benachrichtigt Patient und Reha-Einrichtung über die Bewilligung

Schritt 6: Reha-Einrichtung
- - lädt den Patienten ein zur Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme
Sie erreichen die Ansprechpartner der Arbeitsgemeinschaft unter
folgenden Telefonnummern:
Für Geburtsdaten vom 1. bis 16. eines Monats:
0234 8902 431 | Fax: 0234 8902 439
Für Geburtsdaten vom 17. bis 31. eines Monats:
0234 8902 441 | Fax: 0234 8902 449






