Inhalt
Antragsverfahren bei Anschlussreha:
VERFAHRENSABLAUF B: ÜBER UNS (ARGE KREBS)
Einleitung einer Anschlussrehabilitation ambulant oder stationär über die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung
Schritt 1: Krankenhaus, onkolog. Praxis oder Strahleninstitut:
- - bestätigt Mitgliedschaft des Patienten in der gesetzlichen KV
- - füllt den Vordruck „Zustimmungserklärung“ mit dem Patienten aus
- - füllt den Befundbericht CA 5 AHB aus
- - schlägt, sofern vom Patienten gewünscht, eine Reha-Einrichtung vor

Schritt 2: Krankenhaus, onkolog. Praxis oder Strahleninstitut:
- - schickt oder faxt vorab der Arbeitsgemeinschaft den Vordruck „Zustimmungserklärung” und den Befundbericht

Schritt 3: Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung:
- - prüft die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme
- - vereinbart mit Reha-Einrichtung den Aufnahmetermin
- - informiert das Krankenhaus oder die onkologische Praxis bzw. das Strahleninstitut über die Entscheidung und den Beginntermin der Rehabilitation

Schritt 4: Reha-Einrichtung:
- - nimmt den Patienten auf
- - schickt oder faxt der Arbeitsgemeinschaft eine Aufnahmemitteilung

Schritt 6: Arbeitsgemeinschaft:
- - erledigt alle weiteren Arbeiten
- - erteilt den Bewilligungsbescheid über die Anschlussrehabilitation
Sie erreichen die Ansprechpartner der Arbeitsgemeinschaft unter folgenden Telefonnummern:
Für Geburtsdaten vom 1. bis 16. eines Monats:
0234 8902 411 | Fax: 0234 8902 419
Für Geburtsdaten vom 17. bis 31. eines Monats:
0234 8902 421 | Fax: 0234 8902 429






