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Anschlussrehabilitationen (Anschlussheilbehandlungen)
schließen im Gegensatz zur Nachsorgemaßnahme unmittelbar an die Primärbehandlung an.
Der Patient muss frühmobilisiert sein.
Unmittelbar ist der Anschluss auch, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Primärbehandlung angetreten wird.
Als medizinische Ausnahmen festgelegt gilt nach
- Bestrahlungen im Kopf-Hals-Bereich aufgrund
Indikationen HNO-/ZMK-Tumoren
eine Frist von bis zu 10 Wochen - Bestrahlungen aufgrund aller anderen Indikationen:
eine Frist von 4 Wochen
Weitere Fristverlängerungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Arbeitsgemeinschaft
(Telefon 0234 8902 511 oder 0234 8902 401).








