Inhalt
Antragsverfahren bei Anschlussreha:
VERFAHRENSABLAUF A: DIREKTEINWEISUNG
Einleitung einer Anschlussrehabilitation ambulant oder stationär direkt in den Vertrags-Reha-Einrichtungen der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung
Voraussetzungen
Voraussetzung für dieses Anschluss-Reha-Verfahren ist, dass der Patient nach Einschätzung des Krankenhauses oder der onkologischen Praxis die Fahrt zur Reha-Einrichtung – ohne Begleitung und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem PKW durchführen kann.
Ist das nicht der Fall, ist die Entscheidung der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung vor der Einschaltung der Reha-Einrichtung einzuholen.
Schritt 1: Krankenhaus, onkolog. Praxis oder Strahleninstitut
- - bestätigt Mitgliedschaft des Patienten in der gesetzlichen KV
- - wählt gemeinsam mit Patient eine geeignete Reha-Einrichtung aus
- - füllt den Vordruck „Zustimmungserklärung“ mit dem Patienten aus
- - füllt den Befundbericht CA 5 AHB aus

Schritt 2: Krankenhaus, onkolog. Praxis oder Strahleninstitut
- - fragt in Reha-Einrichtung nach einem fristgerechten Aufnahmetermin
- - schickt oder faxt binnen 3 Tagen nach Terminanfrage der Reha-Einrichtung den Befundbericht und die Zustimmungserklärung

Schritt 3: Reha-Einrichtung
- - prüft durch leitenden Arzt die medizinische sowie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme der Arbeitsgemeinschaft
- - bestätigt dem Krankenhaus, der onkologischen Praxis oder dem Strahleninstitut den Aufnahmetermin

Schritt 4: Krankenhaus, onkolog. Praxis oder Strahleninstitut
- - informiert den Patienten

Schritt 5: Reha-Einrichtung
- - nimmt den Patienten auf
- - schickt oder faxt der Arbeitsgemeinschaft eine Aufnahmemitteilung

Schritt 6: Arbeitsgemeinschaft
- - prüft die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation
- - erteilt den Bewilligungsbescheid über die Anschlussrehabilitation






